Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG): § 2 Arten der Versorgung

Neu aufgelegt: März 2025 

Hier zu ausgewählten Anwälten mit dem Schwerpunkt "Verwaltungsrecht und Beamtenrecht"

OnlineService zum Komplettpreis
für 10 Euro

Zum Inklusivpreis von nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst und den Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. die-beamtenversorgung.de

Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 


zur Übersicht des BeamtVG.

 

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)

 

§ 2 Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2. Hinterbliebenenversorgung,

3. Bezüge bei Verschollenheit,

4. Unfallfürsorge,

5. Übergangsgeld,

6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,

8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,

9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,

10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,

11. Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,

12. Einmalzahlung nach Abschnitt 11.

 


Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVwV)

2
Zu § 2 Arten der Versorgung

2.0.1.1
In § 2 sind alle Versorgungsbezüge abschließend aufgezählt.


Das besondere Angebot zum Inklusivpreis von 22,50 Euro mit Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Thema rund um die Beamtenversorgung in Bund und Ländern. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgung in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. sowie fünf eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Red 20260929

mehr zu: Beamtenversorgungsgesetz Bund
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de © 2026