Beamtenversorgung: Versorgungsberichte der Bundesländer

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Versorgungsberichte der Bundesländer

Eine vollständige Abbildung der Situation der Beamtenversorgung in allen Ländern gibt es bis heute nicht. Bislang sind vereinzelt (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Thüringen), aber mitunter durchaus detailliert Versorgungsberichte oder statistische Bestandsaufnahmen/prognostische Modellrechnungen und Darstellungen der Beamtenversorgung für die jeweiligen Bundesländer vorhanden. Diese wurden entweder über die Statistischen Landesämter veröffentlicht oder als Landtagsdrucksachen eingebracht. Die Berichte der Bundesländer kommen durchgehend zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Empfänger von Ruhegehalt und Hinterbliebenengeld und damit die Versorgungsausgaben der Länder kurz- bis mittelfristig stark ansteigen werden und innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte ihren Höhepunkt haben werden. Dieser Zuwachs spiegelt dabei das Einstellungsverhalten in der Vergangenheit wider. Die überproportional hohe Zunahme der Versorgungsausgaben hat ihre Ursache also nicht etwa im System der Beamtenversorgung, sondern ist nahezu ausschließlich auf die relative Zunahme der Zahl der Beamten und die zugleich wirksame demografische Entwicklung in Bezug auf die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland zurückzuführen.

Da durch die Staatsorganisation der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer die Träger der personalintensiven öffentlichen Aufgaben (Bildung, Sicherheit, Justiz) sind, haben sie die relativ höchsten Personalausgaben der Gebietskörperschaften.

Wie dieser Umstand bei der laufenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen berücksichtigt wird, bleibt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 auch für die Länder geltenden Schuldenbremse – eine brisante politische Thematik.

 

Hier eine Übersicht von Versorgungsberichten der Länder

 Versorgungsberichte der Länder PDF LINK
     
Baden-Württemberg  

Versorgungsbericht 2019

Zuletzt hat Baden-Württemberg im April 2019 einen Versorgungsbericht herausgegeben. Der Versorgungsbericht enthält wichtige Daten zu Entwicklungen bei der Versorgung. Zum einen zeigt der Bericht auf, wie sich die Anzahl der Empfänger/innen und die Ausgaben entwickelt haben und künftig entwickeln werden.

Zum anderen gibt der Versorgungsbericht darüber Auskunft, aus welchen Gründen Beamte in den Ruhestand gehen.

Und schließlich nennt der Versorgungsbericht Maßnahmen, die dazu beitragen können, die Versorgungsausgaben auch in Zukunft sicher aus dem Landeshaushalt finanzieren zu können.

Herausgeber: Ministerium für Finanzen von Baden-Württemberg
Broschüre DIN A4, 30 Seiten
Stand: 04/2019

>>>zum Versorgungsbericht 2019 von Baden-Württemberg  
     
     
Bayern  

Zuletzt hat der Freistaat Bayern im Mai 2020 einen Versorgungsbericht herausgegeben.

Der Bericht beinhaltet vor allem die Angaben zur Entwicklung der Zahl der Beamtinnen und Beamten - aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen und Laufbahngruppen, sowie der Versorgungsempfänger - getrennt nach Versorgungsarten. Die bisherige und die voraussichtliche künftige Entwicklung der Versorgungsausgaben und deren Bedeutung für den Staatshaushalt werden ebenso aufgezeigt, wie Strukturdaten des Personalkörpers und Angaben zum Pensionierungsverhalten der Beamtinnen und Beamten.

Herausgeber des Versorgungsbericht ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Stand Mai 2020, 157 Seiten).

>>>zum Versorgungsbericht des Freistaates Bayern vom Mai 2020   
 Versorgungsbericht von 2014 >>>zum Bayerischen Versorgungsbericht von 2014   
     
Berlin  

Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben

Vorgang: 73 Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2015
– Drucksache Nr. 17/2600 – (betr. Auflage B. 39) – 97. Sitzung des Hauptausschusses am 02.12.2015

Vorbemerkungen im Bericht

Der Hauptausschuss hat den Senat mit den Beschlüssen vom 26. März 1996 (Drs. 13/280) und vom 3. Dezember 1997 (Drs. 13/2240) aufgefordert, erstmals zum 15. Mai 1996 und dann jeweils nach zwei Jahren einen Bericht über die Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter vorzulegen. Der Hauptausschuss hat in seiner
Sitzung am 20. März 2013 beschlossen, dass der Versorgungsbericht mit einem Ausblick bis zum Jahr 2028 bereits zu den Haushaltsberatungen 2014/2015 vorzulegen ist. Demgemäß wurde die Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben zum Beginn
der Haushaltsberatungen 2014/2015 vorgelegt (Senats-Beschluss Nr. S-1182/2013 vom 20.August 2013). Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 73. Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen, dass der Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben dem Hauptausschuss jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen vorzulegen ist.

>>>zum Versorgungsbericht des Landes Berlin von 2015  
     
Bremen    
     
     
Brandenburg  

Zuletzt hat Brandenburg im Jahre 2018 einen Versorgungsbericht herausgegeben.

Die stetig steigenden Versorgungsausgaben im Land Brandenburg nehmen eine immer bedeutendere Rolle auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte ein. Um diese Entwicklung im Landeshaushalt abbilden zu können, bedarf es belastbarer Daten und Prognosen, die in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst sind.

Der Versorgungsbericht 2018 konzentriert sich wie die Vorgängerberichte auf wesentliche Kernaussagen und enthält eine kurz kommentierte Zusammenstellung der aktuellen Daten und Fakten zur Beamtenversorgung.

Im Vergleich zum vorherigen Bericht ist der vorliegende Bericht erweitert worden. So sind erstmals umfangreiche Statistiken zur Altersstruktur der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eingearbeitet
worden. Zudem wurden die statistischen Daten zu den Zurruhesetzungsgründen und zur Struktur der Versorgungsbezüge vertieft.

Aus dem Versorgungsbericht 2018 ergibt sich insbesondere, dass die Landesverwaltung noch immer einen relativ hohen Altersdurchschnitt
aufweist. Mit der seit dem Jahr 2010 deutlich erhöhten Zahl von Neueinstellungen wird dem weiteren Anstieg des Altersdurchschnitts der Landesverwaltung jedoch entgegengewirkt. Und der Bericht zeigt, welche
Ausgaben das Land für die Beamtenversorgung zu erwarten hat. Für einen Teil der künftigen Aufwendungen für Pensionen hat das Land seit 1999 Vorsorge getroffen, diese Mittel sind heute in einem Versorgungsfonds
angelegt.

Die öffentliche Verwaltung unterliegt einem ständigen Veränderungsprozess. Weil eine effiziente öffentliche Verwaltung von überragender Bedeutung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist und zugleich einen wichtigen
Standortfaktor für unser Land darstellt, muss dieser Prozess durch ein modernes Dienstrecht flankiert werden. Dazu gehört nicht zuletzt eine angemessene Absicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.

Umfassende landesrechtliche Regelungen zur Besoldung und Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg sind bereits im Jahr 2014 in Kraft getreten. Der vorliegende Versorgungsbericht leistet auch einen Beitrag, um diese Regelungen des finanziellen Dienstrechts fortzuentwickeln und damit den dargestellten
Bedürfnissen gerecht zu werden.

Ich hoffe, dass die vorliegende Broschüre als Informationsgrundlage für zukünftige haushaltspolitische Entscheidungen dienen und Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen Überblick über die Thematik verschaffen

Quelle:
aus dem Vorwort von Christian Görke, Minister der Finanzen des Landes Brandenburg

>>>zum Versorgungsbericht von Brandenburg aus dem Jahr 2018  
     
     
Hamburg    
     
     
Mecklenburg-Vorpommern    
     
     
     
     
     
Nordrhein-Westfalen  

Fünfter Versorgungsbericht des Landes NRW veröffentlicht

Der Versorgungsbericht gibt Auskunft über die Zahl der Beamten/innen in der Landesverwaltung, die Geschlechterverteilung, den Anteil der Teilzeitbeschäftigung, die Entwicklung der Versorgungsempfänger/innen, zur Finanzierung und Entwicklung der Beamtenversorgung uvm.

A. Einleitung
Auf der Grundlage des vom Landtag am 22.01.2003 beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache 13/3267) erwartet der Landtag von der Landesregierung die regelmäßige Vorlage eines Versorgungsberichts Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage des Fünften Versorgungsberichts kommt die Landesregierung der damaligen Beschlussfassung erneut nach.
Berichtet wird über den Stand und die Entwicklung der Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst des Landes. Dies umfasst neben der Versorgung der Beamtenschaft und Richterschaft auch die Leistungen der Zusatzversorgungseinrichtungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Der vorliegende fünfte Versorgungsbericht entspricht im Aufbau im Wesentlichen den vorhergehenden Versorgungsberichten.

Er enthält in Abschnitt B Informationen und Darstellungen zur Entwicklung im
Beamtenbereich (Zahl der Beamtinnen und Beamten, Altersstruktur der
Beamtenschaft, Teilzeitbeschäftigung) sowie zur Beamtenversorgung (Zahl der Versorgungsempfänger, Höhe der Versorgungsausgaben).

Abschnitt C des Berichts beinhaltet die Modellrechnung des Jahres 2020 über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2060.

Abschnitt D zeigt bestehende und mögliche neue Modelle bzw. Strategien zur
Finanzierung der Beamtenversorgung auf.

Abschnitt E beschreibt Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen, deren Wirkungen geeignet sein können, die Versorgungsausgaben des Landes zu senken bzw. ihren Anstieg zumindest zu begrenzen.

Abschnitt F enthält Erläuterungen zum System, zum Systemwechsel, zur
Finanzierung der Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen
Dienstes und gibt einen Überblick über Entwicklungen in der Vergangenheit und mögliche künftige Entwicklungen.

Abschnitt G fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse und der daraus
gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

 

>>>zum PDF des Fünften Versor-gungsberichts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Vierter Versorgungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen als Landragdrucksache veröffentlicht

Der Versorgungsbericht gibt Auskunft über die Zahl der Beamteninnen und Beamten der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung. Der Bericht informiert über die Geschlechterverteilung, den Anteil der Teilzeitbeschäftigung, die Entwicklung der Versorgungsempfänger/innen. Daneben soll der Versorgungsbericht Aufschluss zur Finanzierung und Entwicklung der Beamtenversorgung geben.

Einleitung
Auf der Grundlage des vom Landtag am 22.01 .2003 beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache 1 3/3267) erwartet der Landtag von der Landesregierung die regelmäßige Vorlage eines Versorgungsberichts Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage des vierten Versorgungsberichts kommt die Landesregierung dieser Forderung erneut nach. Der vorliegende vierte Versorgungsbericht entspricht im Aufbau im Wesentlichen den vorhergehenden Versorgungsberichten.

Er enthält in Abschnitt B Informationen und Darstellungen zur Entwicklung im Beamtenbereich (Zahl der Beamtinnen und Beamten, Altersstruktur der Beamtenschaft, Teilzeitbeschäftigung) sowie zur Beamtenversorgung (Zahl der Versorgungsempfänger, Höhe der Versorgungsausgaben).

Abschnitt C des Berichts beinhaltet die Modellrechnung des Jahres 2011 über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2040. Aufgrund der Einführung eines neuen Datensystems im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) im Jahr 2010 war eine Fortführung der Modellrechnung aus dem Jahr 2011 nicht möglich. Eine neue Modellrechnung auf der Basis des neuen Datensystems könnte jedoch im Vergleich zu der Modellrechnung des Jahres 2011, deren Prognose auf einem Zeitraum von fünf Jahren (2005 - 2009) beruhte, lediglich auf einen Basiszeitraum von nur drei bis vier Jahren zurückgreifen. Eine gesicherte Auswertung der Daten der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nach dem neuen System ist erst ab dem Jahr 2012 möglich. Gerade in den Jahren 2012 und 2013 weichen jedoch Anzahl, Alter und Art der Altersabgänge erheblich von denen der Vorjahre ab. Um derartige Veränderungen gesichert in eine belastbare Prognose einfließen lassen zu können, bedarf es eines längeren Basiszeitraums. Für den Versorgungsbericht wird daher nochmals auf die Modellrechnung aus dem Jahr 2011 zurückgegriffen.

Abschnitt D zeigt bestehende und mögliche neue Modelle bzw. Strategien zur Finanzierung der Beamtenversorgung auf.

Abschnitt E beschreibt Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen, deren Wirkungen geeignet sein können, die Versorgungsausgaben des Landes zu senken bzw. ihren Anstieg zumindest zu begrenzen.

Abschnitt F enthält Erläuterungen zum System, zum Systemwechsel, zur Finanzierung der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und gibt einen Überblick über Entwicklungen in der Vergangenheit und mögliche künftige Entwicklungen.
Abschnitt G fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse und der daraus gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

 

>>>zum PDF des Vierten Versor-gungsberichts von NRW
 
     
     
     
     
     
     
Niedersachsen  
     
     
Rheinland-Pfalz  

Ebenso wie im Besoldungsrecht liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Versorgung der unmittelbaren und mittelbaren Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes beim Land.

Die Vorschriften über den Eintritt oder die Versetzung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten in den Ruhestand finden sich im Beamtenstatusgesetz des Bundes sowie im Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz.

Als Versorgungsbezüge werden im wesentlichen
- Ruhegehalt,
- Hinterbliebenenversorgung
- und Unfallfürsorge
gezahlt.

Die Regelungen hierzu enthält das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG).

Das Ministerium der Finanzen erstattet regelmäßig Berichte über die Entwicklung der Beamtenversorgung in Rheinland-Pfalz.

Die Berechnung und Auszahlung der Versorgung der Landesbediensteten erfolgt durch das Landesamt für Finanzen.

In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit rund 51.800 Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene).

Das Land verfügt über eine Versorgungsrücklage, die im Landesbeamtenversorgungsgesetz (§ 10a) geregelt ist. Die Neuanlage der Mittel erfolgt gemäß den Richtlinien für die Anlage der Mittel des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes“. Das Land Rheinland-Pfalz investiert u.a. in ein unter Nachhaltigkeitskriterien aufgestelltes Aktienportfolio. Der nachhaltige Aktienindex des Sondervermögens ist hier einsehbar.

Aktueller Bericht über die Beamtenversorgung

Jahr 2020

Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags vom 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 (Plenarprotokoll 13/52, S. 4183)

Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2020

Jahr 2019

Der LANDTAG RHEINLAND-PFALZ hat in der 17. Wahlperiode
am 19.01.2021 mit Drucksache 17/14133 zu Drucksache 13/2567
und Unterrichtung durch die Landesregierung zum Beschluss des Landtags vom 30.01.1998 zu Drucksache 13/2567 (Plenarprotokoll
13/52, S. 4183) den Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019 an den Präsidenten des Landtags mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 8. Januar 2021 übersandt. Federführend ist in RLP das Ministerium der Finanzen (vom 9.11.2020).

Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019

Inhaltsübersicht 

Grundlage

1. Berichtsauftrag

2. Vorbemerkung

B. Rechtsentwicklung im Jahr 2019

C. Beamtenversorgung im Jahr 2019

1. Anzahl der Versorgungsempfänger/innen

2. Versorgungsausgaben

3. Aufteilung nach Laufbahnen

4. Altersstruktur

5. Höhe der Besoldung und Versorgung

6. Neuversorgungsfälle

7. Durchschnittsalter

8. Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit

9. Begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte 

D. Finanzierung der Versorgungsausgaben 

Anlagen


Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019

A. Grundlage

1. Berichtsauftrag

a) Beschluss des Landtags Der Landtag hat am 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 folgenden Be-schluss gefasst: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ab 1998 dem Landtag jährlich einen Versorgungsbericht rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zuzuleiten.“ (Plenarprotokoll 13/52, S. 4183).
b) Auftrag des Ministerrats Der Ministerrat hatte sich in seiner Sitzung am 28. Juni 1994 im Zuge seiner Beratungen über die kurz- und mittelfristige Finanz- und Personalentwicklung auch mit der Situation im Bereich des Versorgungshaushalts befasst. Dabei hatte der Ministerrat gebeten, ihm jährlich, erstmals zum 1. Januar 1995, über die Entwicklung des Versorgungshaushalts unter besonderer Berücksichtigung der Kosten für die Versorgung dienstunfähiger Beamtinnen und Beamten zu berichten.

Mit dem Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019 wird der 26. Bericht über die Beamtenversorgung vorgelegt.

2. Vorbemerkung

Teil C sowie die Anlagen des vorliegenden Berichtes erfassen – soweit die Angaben die Aktivphase der Beamtinnen und Beamten betreffen – nur den Kernhaushalt. Die Angaben aus dem Bereich Versorgung betreffen bis zum Jahr 2018 den Kernhaushalt sowie die Landesbetriebe, die in der Aktivphase einen Versorgungszuschlag an den Landeshaushalt entrichtet haben (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz sowie Landesbetrieb Daten und Information); nicht enthalten waren die Angaben zu den Globalhaushalten der Hochschulen (Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Universität Trier, Universität Kaiserslautern, Hochschule Kaiserslautern und die Hochschule Mainz, welche nun im Einzelplan des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur abgebildet werden), die die Versorgungsausgaben für ihren jeweiligen Bereich bis dahin selbst trugen.

In dem hier dargestellten Berichtsjahr 2019 sind somit auch diese Globalhaushalte enthalten, da sie in der Aktivphase nun einen Versorgungszuschlag an den Landeshaushalt entrichten.

Das bedeutet, dass die dargestellten Vergleiche mit dem Vorjahr bzw. den Vorjahren nur eingeschränkt aussagekräftig sind und sich erst das Jahr 2020 mit dem Jahr 2019 aufgrund der gleichen Datenbasis entsprechend vergleichen lässt. Der verhältnismäßig starke Anstieg der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben insgesamt im Berichtsjahr 2019 lässt sich u. a. hierauf zurückführen (vgl. Punkt C Ziffer 1 und 2).

Soweit in dem Bericht Durchschnittswerte angegeben sind, wurden zur Erzielung eines möglichst repräsentativen Ergebnisses jeweils alle betroffenen unmittelba-ren Landesbeamtinnen und Landesbeamten berücksichtigt.

B. Rechtsentwicklung im Jahr 2019

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006, das am 1. September 2006 in Kraft getreten ist, ist die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Landesbeamtinnen und -beamten auf die Länder übergegangen. Auf dieser Grundlage wurden mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besol-dung und Versorgung 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) vom 18. Juni 2019 (GVBl. S. 119) die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ab 1. Januar 2019 um 3,2 % sowie zum 1. Juli 2019 um weitere 2 % linear angepasst. Gleichzeitig wurden die Grundbeträge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zum 1. Januar 2019 pauschal um 50 EUR erhöht und zum 1. Juli 2019 um weitere 2 % linear angepasst.

C. Beamtenversorgung im Jahr 2019

1. Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ist im Berichtszeit-raum im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, und zwar um 5,1 % (2018 + 2,1 %; 2017 + 2,3 %). Die Zahl der Hinterbliebenen stieg im Jahr 2019 um 3,2 % (2018 + 0,3 %; 2017 + 0,5 %) und die der Ruhestandsbeamtinnen und -beamten stieg um 5,6 % (2018 + 2,5 %; 2017 + 2,8 %) an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2020

 

 

 

>>>zum Bericht 2019 über die Beamten-versorgung in Rheinland-Pfalz

     
Saarland    
     
     
Sachsen    
     
     
Sachsen-Anhalt    
     
     
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UT 20211108 / 202105012 / BV 20200503

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