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Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Gewerkschaften haben bei der Vorbereitung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, beispielsweise Durchführungshinweise) ein sogenanntes Beteiligungsrecht.
Spitzenorganisationen sind der
- Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
- und dbb beamtenbund und tarifunion (dbb).