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Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst 2025: Für wen wird verhandelt?
Für wen wird verhandelt?
Verhandelt wird für die Tarifbeschäftigten
- des Bundes (rd. 132.000 Beschäftigte) und
- der kommunalen Arbeitgeber,
deren Arbeitsverhältnisse durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt sind (mehr als 2,6 Mio. Beschäftigte).
Nicht verhandelt wird für Beschäftigtengruppen, für die der TVöD nicht gilt:
- Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten: Deren Arbeitsbedingungen sind einschließlich der Besoldung gesetzlich geregelt. Allerdings haben die Abschlüsse für die Tarifbeschäftigten immer eine Signalwirkung für entsprechende Anpassungen im Besoldungsbereich.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder: Für 15 Länder hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen eigenständigen Tarifvertrag abgeschlossen, den TV-L. In Hessen gilt ein am TV-L orientierter gesonderter Tarifvertrag, der TV-H.
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